PRESSEINFORMATION
26. Februar 2013
89,5 Prozent aller Bundesbürger sind der Meinung, dass sie das Recht haben, ein käuflich erworbenes Ticket weiterzuverkaufen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts mafo.de im Auftrag von viagogo. Angesichts eines durchschnittlichen Preises von über 32 Euro und bei rund 122 Millionen Tickets pro Jahr (2011, Bund der Veranstaltungswirtschaft e. V.) ist es nachvollziehbar, dass viele Eintrittskarten von ihren Käufern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht genutzt werden können. Da liegt es nahe, diese weiterzuverkaufen – beispielsweise auf viagogo.de. Allein bei dem weltweit größten Online-Ticket-Marktplatz werden jährlich Eintrittskarten im Wert von mehreren Hundert Millionen Euro von privat an privat weiterverkauft.
Das Ergebnis der Umfrage bekräftigt auch Sandra Coors, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung vom 21. März 2013. Auf die Frage, ob eine Eintrittskarte für eine Sportveranstaltung weiterverkauft werden darf, antwortet sie: „Grundsätzlich: ja! Und dabei macht es auch keinen Unterschied, ob ich das Ticket vor dem Stadion oder im Internet weiterverkaufe.“
viagogo-Unternehmenssprecher Steve Roest: „Das Umfrageergebnis sollte die Menschen weiterhin motivieren, ihre nicht genutzten Eintrittskarten zum Wiederverkauf anzubieten. Der Zweitticketmarkt ist legal.“