Signatur bald ein Muss
Die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerungen und Lohnsteueranmeldungen ist ab dem 31.08.2013 nur noch dann möglich, wenn die Sicherheit der eindeutigen Zuordnung des Absenders gewährleistet ist. Das wird durch eine elektronische Signatur möglich. Trotzdem das Finanzamt ausreichend informiert hat und eigentlich jeder Bescheid wissen sollte, haben sich noch nicht alle auf dem Elster-Portal registriert und ein entsprechendes Zertifikat angefordert. Die Reaktion der Finanzbehörden: Es gilt eine Übergangszeit bis zum 31. August. Auch ohne Authentifizierung ist die Übermittlung dann noch möglich. Dennoch sollten Unternehmer die Zertifizierung schnellstmöglich sicherstellen, denn ab August ist sonst keine Übertragung der Anmeldungen und Erklärungen mehr möglich. Die Anmeldung funktioniert ganz einfach. Nach einer Registrierung auf dem Portal elsteronline.de erhalten die Unternehmer postalisch einen Code. Dieser dient der Authentifizierung im Portal. Ist der Schritt abgeschlossen, kann die Übermittlung ordnungsgemäß erfolgen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.