„Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto“, berichtet Röttger von der R+V Versicherung: „Das gilt auch dann, wenn der Wagen völlig ausbrennt und zu einem Totalschaden wird“. Der Fahrzeugeigentümer bekommt dann im Regelfall den Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird.
Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart abgestellte Autos oder Gebäude übergreift? In diesem Fall sind der Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum Schadenersatz. „Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder Häusern entstehen“, erklärt Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Brillen, Taschen oder Laptops: Verbrennen Gegenstände im Wagen, die kein Fahrzeugzubehör sind, greift keine Kfz-Versicherung.
– Sonstige Formen des Vandalismus wie zerkratzter Lack oder zerstochene Reifen deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab.