ADAC unterstützt Selbstverpflichtung „Gutes Testen“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Tests für Club weiterhin von oberster Priorität

Der ADAC gehört zu den ersten Organisationen, die
sich an einer neuen Initiative des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) für mehr Transparenz bei Produkttests
beteiligen. Die uneingeschränkte Unterstützung des Clubs zur
Selbstverpflichtung hat Dr. August Markl, Erster Vizepräsident des
ADAC e.V., heute gegenüber dem Ministerium in einem Schreiben zum
Ausdruck gebracht.

Der ADAC hat sich per Unterschrift verpflichtet, die vom BMJV
vorgelegten „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“
einzuhalten. Das heißt: Testaktivitäten auch künftig transparent und
unabhängig durchzuführen, die angewandte Methodik unter Bezug auf
wissenschaftliche und rechtliche Grundlage öffentlich zu machen und
die Anbieter der getesteten Produkte vor Veröffentlichung zu
informieren.

Schon heute informiert der ADAC e.V. als anerkannte
Verbraucherschutzorganisation interessierte Bürger zu jedem seiner
unabhängigen Tests umfänglich und nachvollziehbar. Neben der Methodik
werden beispielsweise Institute aufgeführt, mit denen der jeweilige
Test durchgeführt wurde – ebenso wie Informationen zur doppelten
externen Qualitätssicherung.

Pressekontakt:
Marion-Maxi Hartung
Tel.: (089) 7676-3867
marion-maxi.hartung@adac.de