ADR 2011: Baldiges Ende derÜbergangsfrist am 30.06. – jetzt bei Kraftverkehr Hüttinger schulen

Die Übergangsfrist der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) endet am 30.06.2011.

Was hat sich geändert, was muss jeder beachten, um nicht gegen eine geltende Regelung zu verstoßen? Diese Fragen sollte sich jeder stellen, der in diesem Bereich tätig ist.

Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften können sehr kostspielig werden, je nach Art und Umfang des Verstoßes und dessen Auswirkungen.

Mit regelmäßigen Schulungen lassen sich durch Unwissenheit verursachte Schäden vermeiden und enorme Kosten sparen, die bei Nichtbeachtung entstehen würden.
Kraftverkehr Hüttinger in Rosenheim bietet gezielte Schulungen für verantwortliche und beauftragte Personen an, so dass den Unternehmern ein Stück Verantwortung abgenommen werden kann.

Zusätzlich wird die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer angeboten. Kraftverkehr Hüttinger kann auch als externer Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

Am 13.05.2011 findet ein Kurs zum Thema: Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen statt. Eine Gefahrgutfahrerschulung (Basiskurs + Aufbaukurs Tank) findet vom 16.05.- 19.05.2011 statt.