Oberursel, 30. Juli 2010. Im Zuge der Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks[1] spricht sich die Avis Autovermietung für eine geräteunabhängige Rundfunkgebühr aus.
Die angestrebte Reform beinhaltet die Einführung eines Rundfunkbeitrags von 5,99 Euro für jedes nicht privat genutzte Kraftfahrzeug. Dies würde eine enorme Mehrbelastung für die Mietwagenbranche bedeuten und käme zudem letztlich einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr gleich, die durch die Reform eigentlich abgeschafft werden soll.
Die Avis Autovermietung positioniert sich daher gegen diese geplante Gebührenpflicht, da sie unverhältnismäßig ist und die Kraftfahrzeugvermietbranche eindeutig benachteiligt.
Weitere Informationen und Details zu diesem Thema stellt auch der Bundesverband der Deutschen Autovermieter e. V. (BAV) zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Michael Brabec
Geschäftsführer Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Tel: 030 – 25 89 89 45
Fax: 030 – 25 89 89 99
E-Mail: michael.brabec@bav.de
Web: www.bav.de
1 – Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Juni 2010 eine Änderung des Systems zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen und Eckpunkte für diese Reform veröffentlicht.
Kernpunkt der Reform ist die Abkehr von einer bisher geräteabhängigen Abgabe hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag.
Künftig soll ungeachtet der Anzahl und der Art der zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräte für jeden Haushalt ein monatlicher Beitrag von 17,98 Euro und für jede Betriebsstätte eine nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelte Gebühr anfallen.
Darüber hinaus soll für jedes nicht privat genutzte Kfz eine monatlich Gebühr von 5,99 Euro fällig werden – bisher sind es 5,76 Euro für jedes Autoradio.