Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) wundert sich zu Recht darüber, wie viele Politiker das Wort ergreifen, ohne das Gutachten des Verfassungsschutzes gelesen zu haben. Dobrindt, künftiger Bundesinnenminister, sagt, man müsse die AfD \“wegregieren\“, nicht \“wegverbieten\“. CDU-Generalsekretär Linnemann meint, die meisten AfD-Wähler würden aus Protest AfD wählen – und Protest könne man nicht verbieten. Doch Linnemanns Argument ist falsch. Die Protestwähler-These wird von Politikwissenschaftlern und Meinungsforschern überwiegend abgelehnt. Und Dobrindt? Jede Regierung muss möglichst gute Politik machen, eine Binsenweisheit. Das Übergeben der Frage nach einem Verbot an die Karlsruher Verfassungsrichter wäre eben kein \“Wegverbieten\“, sondern die Bitte um eine juristische Klärung durch ein Gremium, das gezeigt hat, dass es mit dem Thema sehr sensibel umgeht.
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