BERLIN. Zur aktuellen Debatte um eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung für aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung jetzt zu entlassende Schwersttäter ist das richtige Mittel, um neue Straftaten dieser Täter zu verhindern. Deswegen muss die strafrechtliche Führungsaufsicht schnell um dieses Instrument erweitert werden. Damit sind die Handlungsspielräume des Bundesgesetzgebers schon erschöpft. Gefordert sind deswegen jetzt auch die Länder. Es obliegt ihnen sicherzustellen, dass das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung eingesetzt werden kann.
Daneben müssen die Länder endlich ihre Verantwortung bei der Therapie von Sexual- und Gewalttätern im Straf- und Maßregelvollzug wahrnehmen. Bislang haben dies viele Länder versäumt. Wegsperren allein reicht nicht.
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