Altersvorsorge Verbesserungsgesetz – Vergleichbarkeit der Rürup Rente wird gestärkt

Vorabinformationen zur Rürup Rente

Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine staatlich
geförderte Altersvorsorge. Gefördert wird sie durch
Steuervorteile in der Ansparphase. Anders als bei der Riester
Rente gibt es keinen Mindesteigenbetrag. Jeder kann selbst
bestimmten, wie viel er in einen Vertrag einzahlen möchte.
Bei vielen Versicherern besteht die Möglichkeit monatlich oder
jährlich zu zahlen – auch Sonder- und Einmalzahlungen sind
keine Seltenheit. Hier zeigt sich die Rürup Rente als eine sehr
flexible Altersvorsorge.

Gefördert wird sie durch Steuervorteile. Um diese nutzen zu
können, muss lediglich der Sonderausgabenabzug genutzt
werden. Zurzeit sind 76 Prozent der Rürup Beiträge absetzbar.
Kontinuierlich steigt dieser Prozentsatz auf 100 Prozent bis ins
Jahr 2025. Die Rürup Rente ist rein auf den Aufbau einer
privaten Rente ausgelegt. Daher besteht bei Rentenbeginn
kein Kapitalwahlrecht. Die Leistungen können nur als
Leibrente (monatliche, wiederkehrende Zahlungen)
ausgezahlt werden.

Altersvorsorge Verbesserungsgesetz – Einführung eines neuen
Produktinformationsblattes

Verabschiedet wurde das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz
am 24.Juni 2013. Hierdurch soll die steuerlich geförderte
Altersvorsorge noch transparenter und attraktiver gemacht
werden. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen,
müssen die Anbieter von Riester- und Rürup Renten künftig
ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden. In
diesem müssen sie in identischer Form über die wesentlichen
Merkmale der Rürup Rente und anderen geförderten
Produkten informieren.

Aufbau und Inhalt des Produktinformationsblattes werden
gesetzlich normiert. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte
Kosten und Produktgruppen. Des Weiteren werden die
optische Darstellung und die Reihung der Inhalte vorgegeben.
Verbraucher haben so die Möglichkeit, verschiedene Angebote
einfach nebeneinander zu legen und zu vergleichen indem sie
das Produktinformationsblatt zu Hilfe nehmen.

Weitere Änderungen durch das Altersvorsorge
Verbesserungsgesetz

Eine weitere Änderung, die die Riester- und auch Rürup Rente
betrifft, ist die Begrenzung der Wechselkosten. So werden die
Wechselkosten beim alten Anbieter künftig auf 150 Euro
gedeckelt. Zusätzlich wir die Möglichkeit ausgeweitet, sich
steuerlich gefördert gegen den Eintritt der verminderten
Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit abzusichern.