Andere ans Steuer lassen: bei Alleinfahrer-Tarifen sind Vertragsstrafen möglich / R+V-Infocenter: Weitere Fahrer bei der Versicherung melden – Alkoholkonsum gilt nicht als Notfall

Ob nach einer Party oder auf dem Weg in den
Urlaub: Die meisten Autobesitzer lassen auch andere ans Steuer ihres
Wagens. „Problematisch ist das, wenn in der Versicherungspolice nur
der Halter als Fahrer eingetragen ist“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte
beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, einen
Fahrerwechsel vorab bei der Versicherung zu melden.

Viele Autofahrer nutzen bei der Kfz-Police besondere
Vereinbarungen, um niedrigere Beiträge zu bezahlen. Dazu gehört der
sogenannte Alleinfahrer-Tarif. Verursacht dann ein anderer Fahrer
einen Unfall, hat das Konsequenzen. „Die Versicherung stellt den
Vertrag in der Regel wieder um und fordert zusätzliche Beiträge nach.
Es kann aber auch passieren, dass sie Vertragsstrafen erhebt oder die
Leistungen kürzt. Das hängt vom Vertrag ab“, erklärt R+V-Experte
Walter. Sein Tipp: Vorab klären, ob ein anderer ausnahmsweise ans
Steuer darf – beispielsweise weil der Halter wegen eines gebrochenen
Beins nicht selbst fahren kann.

Zu viel Alkohol: kein Notfall

Bei Notsituationen, etwa bei einer Fahrt ins Krankenhaus, machen
die Versicherungen in der Regel keine Schwierigkeiten. Erhöhter
Alkoholkonsum gilt jedoch nicht als Notfall, warnt das
R+V-Infocenter. „Wer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr
fahren darf, muss sein Auto stehen lassen“, so Karl Walter.

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