Wer seinen Anhänger am Auto lässt, darf überall unbeschränkt parken – es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot. Bei abgekoppelten Anhängern hingegen greift die Zwei-Wochen-Frist. Wer länger an einer Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Den Anhänger zwei Parkplätze weiter abstellen verlängert diese Frist nicht. „Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen“, so R+V-Experte Karl Walter. Auf dem neuen Stellplatz beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Anhänger wieder von vorne.
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