Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld / R+V-Infocenter: Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz

Für gelegentliche Transporte aller Art sind sie
praktisch: Doch wohin mit dem Anhänger, wenn der Besitzer keinen
Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Dann darf er zwar auf der
Straße parken – aber nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle.
„Wenn die Besitzer den Hänger dann nicht woanders unterbringen,
riskieren sie ein Bußgeld“, so Karl Walter, Kfz-Experte beim
Infocenter der R+V Versicherung. „Öffentlicher Parkraum ist oft knapp
und deswegen nicht als Dauerstellplatz gedacht.“ Anders sieht es bei
an ein Fahrzeug gekoppelten Anhängern oder Wohnwagen aus.

Wer seinen Anhänger am Auto lässt, darf überall unbeschränkt
parken – es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot. Bei
abgekoppelten Anhängern hingegen greift die Zwei-Wochen-Frist. Wer
länger an einer Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Den
Anhänger zwei Parkplätze weiter abstellen verlängert diese Frist
nicht. „Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, in diesem
Bereich ihr Auto abzustellen“, so R+V-Experte Karl Walter. Auf dem
neuen Stellplatz beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Anhänger
wieder von vorne.

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