Anleger gehen gegen Premicon AG vor

Hamburg, 27. Juli 2010. In München angesiedelt, ist die Premicon AG ein erfolgreiches Emissionshaus mit Fokus auf dem Auflegen von Flussschifffahrtsfonds. Völlig von der Produktpalette abweichend, zählt nun aber auch die ECANOL Lubmin GmbH & Co. Premicon Biotreibstoffe KG, ein norddeutscher Fonds zur Herstellung von Biodiesel, zu Premicon. Die Gesellschaft wurde in Premicon Biodiesel GmbH & Co. Lubmin KG umfirmiert, gegen welche nun ein Insolvenzverfahren (12 IN 138/09) eröffnet wurde.

Über 500 Anleger verloren ihre Mindestanlagesummen in Höhe von 20.000 Euro und es ist davon auszugehen, dass die Pleite abwendbar gewesen wäre. Die Initiatoren hätten sich lediglich an ihr ursprüngliches Konzept halten müssen – das Abschließen von Festpreisen über Rapssaat, die für die Produktion von Biodiesel notwendig ist. Mit Festpreisgeschäften wäre der Preisanstieg bei Raps für den Fonds wirtschaftlich nicht gefährlich geworden: „Ohne entsprechende Festpreise zur Lieferung von Raps wurde die Investition in den Fonds spekulativ, denn der Erfolg des Fonds hing dadurch vom Rapspreis ab. Nur wenn der Preis ein niedriges Niveau gehabt hätte, wäre er in der Lage gewesen, ertragreich zu produzieren. Hierüber wurden Anleger nicht aufgeklärt“, erklärt Lutz Tiedemann, Rechtsanwalt bei der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen.

So kündigte Premicon in einem Vorprospekt vom Herbst 2005 an, dass für den Bezug der Rapssaat bereits mit einem namhaften Händler der Branche verbindliche Lieferverträge über zwei Drittel der erforderlichen Jahresmenge abgeschlossen seien. Von diesen eingepreisten Lieferverträgen möchte Premicon jetzt aber nichts mehr wissen und noch weniger hören. Nur am Rande erwähnt das Unternehmen, dass der Preis von 230 Euro auf ungefähr 460 Euro hochschnellte. Als Begründung für die Insolvenz gab Premicon die Weltwirtschaftskrise an. Trauriges Resultat: Ein Insolvenzverwalter kümmert sich nun um die Fondsgesellschaft, was den Anlegern erspart geblieben wäre, wenn die angepriesenen Festpreislieferverträge auch tatsächlich abgeschlossen worden wären. „Zumindest bestand seitens des Fonds die Verpflichtung, über die nicht fixierten Festpreise in den Lieferverträgen aufzuklären. Da dieses nicht erfolgte, besteht heute noch die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Premicon oder gegen die von der Premicon extra geschulten Anlagevermittler geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Tiedemann.

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