Versicherung für Reitlehrer – die Privathaftpflicht leistet nicht
„Viele Reitlehrer glauben irrtümlicherweise, dass verursachte Schäden über die Privathaftpflicht abgesichert sind. Das stimmt nicht.“, so Anja Kirsch, unsere Teamleiterin von www.tierversicherung.biz. „Wir als Spezialisten für die Absicherung von Tieren und Menschen, die im Tiergewerbe tätig sind, haben in dieser Hinsicht einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten.“
Jeder Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut und auch Bereiter benötigt eine Haftpflichtversicherung. Für Fehler, die auf den Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder auch Bereiter zurückzuführen sind, ist dieser haftbar zu machen. Dabei ist es völlig egal, ob der Reitlehrer im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig ist.
Selbst wenn er die Reitstunde unentgeltlich erteilt, während des Unterrichts unterstehen die Reitschüler seiner Aufsichtspflicht.
„Der Reitlehrer haftet persönlich, sofern er im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursacht.“, so Anja Kirsch.
„Wenn mal etwas passieren sollte, sind Reitlehrer mit der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung richtig abgesichert und somit nicht gezwungen mit ihrem Privatvermögen zu haften.“
Weitere Informationen:
http://www.tierversicherung.biz/gewerbliche_versicherungen/reitlehrerhaftpflicht2.php
http://www.tierversicherung.biz/gewerbliche_versicherungen/schulpferdehaftpflicht2.php
http://www.tierversicherung.biz/gewerbliche_versicherungen/betriebshaftpflicht_reitstall.php