Der Grund: Der Mietwagen ist in der Regel in dem Land der Anmietung zugelassen. Die lokale Polizei zieht das Bußgeld von der Autovermietung ein. Diese ist laut Mietvertrag berechtigt, dem Mieter das Geld zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
billiger-mietwagen.de hat Tipps für Mietwagen-Reisende zusammengestellt, wie sie Ärger mit Strafzetteln im Ausland vermeiden können:
– Bemerkt der Fahrer, dass er „geblitzt“ wurde oder dass er einen Strafzettel für Falschparken bekommen hat, sollte er das Bußgeld direkt bei der ortsansässigen Polizei bezahlen. So entfällt wenigstens die Bearbeitungsgebühr, die der Vermieter für die Weiterleitung an den Mieter erhebt.
– Das gleiche gilt, wenn der Mietwagen-Fahrer eine mautpflichtige Strecke verlässt, ohne zu zahlen. Fährt er nicht umgehend zu einer Zahlstation und zahlt nach, werden zusätzlich zur Maut hohe Gebühren für Ermittlung und Weiterleitung fällig.
– Mietwagen-Reisende können Bußgelder von vornherein vermeiden, indem sie sich über die Verkehrsregeln im Zielland informieren. Tückisch sind z. B. Fahrverbotszonen in italienischen Innenstädten („zona traffico limitato“). Die Regelung ist oft schwer aus den Schildern zu erkennen. Für eine unberechtigte Einfahrt berechnet der italienische Staat mindestens 74 Euro.