Der Gesamtvorstand der Bundesagentur für Arbeit
(BA) weist die öffentlichen Angriffe im Zusammenhang mit der
Bezahlung von Führungskräften zurück. „Der Vorwurf, die BA zahle
Luxusgehälter nach Gutdünken ist falsch“, sagt der
Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise.
Die Bundesagentur hatte im Jahr 2007 ein so genanntes AT-Konzept
eingeführt, mit dem eine außertarifliche Bezahlung von
Führungskräften geregelt wurde. Darin sind unter anderem
leistungsabhängige Gehaltsbestandteile vorgesehen. Dieses Konzept
wurde bei einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) in Teilen
kritisiert und am vergangenen Mittwoch in einer Sitzung des
Haushaltsausschusses des Bundestages behandelt.
„Mit der geäußerten Kritik gehen wir als Vorstand natürlich
sorgfältig um“, sagt Weise, „aber ohne eine leistungsgerechte
Bezahlung von Führungskräften wären die Reformerfolge der BA
undenkbar gewesen. Wir haben die Beitragszahler entlastet und
mitgeholfen, die Krise zu meistern. Diese Erfolge sind ohne
Änderungen im Führungsverhalten nicht zu bekommen.“
Die BA wehrt sich insbesondere gegen den Eindruck, es werde
systematisch und in großem Umfang gegen Recht verstoßen. Die Fakten
sehen anders aus: Die BA hat insgesamt rund 120.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, darunter rund 4.500 Führungskräfte und darunter
wiederum rund 465 obere Führungskräfte. 250 dieser Mitarbeitenden
haben so genannte AT-Verträge, von denen 38 vom BRH beanstandet
wurden. Insgesamt kritisiert der BRH überhöhte Gehälter in Höhe von
400.000 Euro pro Jahr – bei einer Gesamt-Lohnsumme der BA von fast
5,4 Milliarden Euro.
„Es gibt gerade einmal drei Personen in der BA neben dem Vorstand,
die mehr als 130.000 Euro brutto im Jahr verdienen“, sagt Weise und
fügt hinzu: „Natürlich ist das viel Geld. Aber wir konnten drei
Experten aus der Wirtschaft für wichtige Aufgaben gewinnen, deren
marktübliche Gehälter sonst deutlich höher sind.“
Auch der Vorwurf, der Vorstand der BA habe Ministerien oder
Aufsichtsgremien nicht ausreichend informiert, ist aus Sicht der BA
nicht nachvollziehbar Die BA hat im Zuge der Gesetze für eine
Modernisierung des Arbeitsmarktes Autonomie in
Personalangelegenheiten erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde das
AT-Konzept geschaffen und eingeführt.
„In der Sache ist das AT-Konzept notwendig und richtig“, betont
der Gesamtvorstand: „Wir brauchten diese Flexibilität und Verknüpfung
von individueller Leistung mit Bezahlung, um die Reform managen zu
können. Dafür haben wir – wie bei vielen anderen Reformelementen –
rechtliches Neuland betreten. Wir haben Verständnis dafür, dass eine
solche Weiterentwicklung in einer traditionellen Betrachtung des
öffentlichen Dienstes zu Irritationen führt. Aber es ging darum, ein
Jahrzehnte altes System zu überwinden und zukunftstauglich zu
machen.“
Vorstandsmitglied Raimund Becker weist darauf hin, dass es in
einzelnen Fragen noch Klärungsbedarf gebe: „Es ist eine komplexe
juristische Materie, bei der man durchaus zu unterschiedlichen
Bewertungen kommen kann.“ Derzeit arbeitet die BA gemeinsam mit dem
Ministerium für Arbeit und Soziales an einer Weiterentwicklung des
AT-Konzepts, das richtungsweisend für den öffentlichen Dienst sein
kann.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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