Bär/Schön: Zeitsouveränität von Frauen und Männern mit Familienpflichten stärken

Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages fand
am gestrigen Montag eine Anhörung zum Ersten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung statt. Dazu erklären die frauenpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die
zuständige Berichterstatterin Nadine Schön:

„Die Anhörung hat in vielen Bereichen Übereinstimmung sowohl
innerhalb der breit aufgestellten Sachverständigenkommission als auch
zwischen den Fraktionen gezeigt. Die Lebensverlaufsperspektive, die
dem Bericht zugrunde liegt und die verdeutlicht, dass Entscheidungen
zu bestimmten Zeitpunkten im Leben langfristige Auswirkungen – z.B.
auf die Alterssicherung – haben können, wurde von allen Beteiligten
als richtige Grundlage für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik
gesehen. Ebenso wurde die Notwendigkeit flexibler und
familienfreundlicher Arbeitszeiten einhellig bejaht. Der Abbau
bestehender Fehlanreize für Frauen in den Bereichen Familienrecht,
Steuern und Arbeitsmarkt wurde diskutiert.

Besonderes Augenmerk wurde auf die Zeitsouveränität von Frauen und
Männern mit Familienpflichten gerichtet. Die Union ist mit Elterngeld
und dem Gesetz zur Familienpflegezeit wichtige Schritte in die
richtige Richtung gegangen, ebenso mit Programmen zum Wiedereinstieg
nach einer Familienphase. Wünschenswert wäre allerdings eine größere
Zeitentlastung privater Haushalte durch eine Förderung haushaltsnaher
Dienstleistungen über die bestehende steuerliche Begünstigung hinaus.
Auch sollte jungen Eltern der Übergang von einer Teilzeit- auf eine
Vollzeitstelle nach einer familienbedingten Auszeit erleichtert
werden.

Die Sachverständigenkommission sprach sich außerdem für eine
bessere rechtliche Aufklärung angehender Ehepartner hinsichtlich
ihres Güterstandes aus. Derzeit ist gesetzlicher Ehegüterstand die
Zugewinngemeinschaft – ein eventueller Zugewinnausgleich findet
allerdings erst im Falle einer Scheidung statt. Um einem
nichterwerbstätigen Ehegatten schon während der Ehe einen Anteil am
vom berufstätigen Partner erworbenen Vermögen zu sichern, empfahl die
Kommission eine Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlichen
Güterstand. Dadurch erst würden Sorgearbeit und Erwerbsarbeit
gleichgestellt und der Solidaritätsgedanke der Ehe gestärkt, wenn die
Bereitschaft dazu am größten ist.“

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