„Es wird abzuwarten sein, ob die Sachwert-Schmiede GmbH die Rückzahlung in voller Höhe leisten wird können“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Sofern dies nicht der Fall sein sollte, haben die Anleger nach unserer Einschätzung die Möglichkeit, auch gegen die Verantwortlichen der Sachwert-Schmiede GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz vorzugehen. Die relevante Norm stellt § 32 KWG dar. Danach bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Diese Norm stellt ein Schutzgesetz dar, mit der Folge, dass Anleger wegen Verletzung von § 32 KWG gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen können..“
Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sachwert-Schmiede GmbH , ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.