Hans-Peter Wiegert, Inhaber der Fahrschule Wiegert GmbH erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.“
Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist.
„Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Hans-Peter Wiegert. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“
Allen Fahrschülern rät Hans-Peter Wiegert, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“
Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät Hans-Peter Wiegert alle Interessenten gern telefonisch unter 07841 / 280 101 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Hauptstr. 116, 77855 Achern.