Der Sprecher der Betroffenen-Initiative \“Eckiger Tisch\“, Matthias Katsch, warf den katholischen Bischöfen unterdessen vor, weitere Missbrauchsopfer gezielt von Klagen abhalten zu wollen. Im Jahr 2023 hatte das Landgericht Köln einem ehemaligen Messdiener Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen – eine bis dahin unerhört hohe Summe. Unterdessen, so Katsch, gehöre es zur Strategie der Bistümer, bei lang zurückliegenden Taten die Einrede der Verjährung geltend zu machen, worauf das Erzbistum Köln damals wie auch in laufenden Verfahren verzichtet hat. Die Verneinung der Amtshaftung, wie das Erzbistum sie vorträgt, gehöre ebenfalls zur Prozessstrategie der Kirchenanwälte. Zudem würden die Taten selbst angezweifelt oder \“mit Nichtwissen bestritten\“, so dass die Beweisführung voll zulasten der Kläger geht. Und schließlich, so Katsch, forderten die Anwälte den Nachweis, dass körperliche und seelische Schäden der Betroffenen wirklich Folge des erlittenen Missbrauchs sind. \“Das alles wirkt maximal abschreckend\“, sagte Katsch dem \“Kölner Stadt-Anzeiger\“. Auch deshalb sei das Kölner Verfahren eher die Ausnahme. \“Die Klageflut, die manche nach dem Menne-Urteil mit den 300.000 Euro Schadensersatz erwartet haben, ist jedenfalls ausgeblieben.\“
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