Zwar kommt im Wort Geheimdienst „geheim“ vor. Das
bedeutet aber nicht, dass der BND im rechtsfreien Raum agieren kann.
Es fehlt eine entschlossene Kontrolle der Sicherheitsbehörden. Nur
neun Abgeordnete sitzen im Kontrollgremium des Bundestags, das
regelmäßig mit Regierungsvertretern und Mitarbeitern der
Geheimdienste tagt. Dieses Gremium muss gestärkt werden. Es muss in
der Lage sein, Fälle von Überwachung sorgfältig prüfen zu können. Des
Weiteren muss für EU-Bürger gelten, was derzeit für deutsche
Staatsbürger gilt: Kein Bürger darf ohne Verdacht durch den BND
überwacht werden, nicht in Deutschland, nicht in Frankreich oder
Polen.
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