Berliner Zeitung: Zum Gauck-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Das Grundgesetz verbietet dem Bundespräsidenten,
willkürlich in den Parteienwettbewerb einzugreifen. Aber es erlaubt
ihm nicht nur, sondern verpflichtet ihn, als Repräsentant von Staat
und Volk sich schützend vor die Grundwerte zu stellen und den
Deutschen darin ein Beispiel zu geben. Ein Bundespräsident, der
Rassisten und andere Menschenfeinde als „Spinner“ bezeichnet, hat
sich allenfalls in dem Sinn in der Wortwahl vergriffen, als „Spinner“
in diesem Zusammenhang fast ein Euphemismus ist.

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