Die Karlsruher Richter sollten ihre Beratungen
über die aktuelle Klage so lange hinziehen, bis sie den nächsten
Anlauf der Politik einbeziehen können, statt ohne Not an die Stelle
des Gesetzgebers zu treten. Die Länder aber sind aufgefordert, die
Zeit zu nutzen. Dass drei von ihnen die anderen 13 alimentieren, ist
ungerecht. Aber einen gesamtstaatlichen Ausgleich zugunsten
schwächerer Regionen gebietet nicht nur das Grundgesetz. Er ist auch
gerecht. Wer die politische Kraft dafür nicht aufbringt, nährt den
Verdacht, dass es für die Bürgerinnen und Bürger Sinnvolleres gibt
als den deutschen Föderalismus.
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