So lange es noch nicht belangte Täter gibt, müssen
Staatsanwälte ihnen auf der Spur bleiben. Das ist eine Frage des
Respekts vor den Opfern und vor dem Rechtsstaat. Am Ende mag
dann Gnade vor Recht ergehen, niemand muss in diesem Alter mehr
eingesperrt werden. Aber es ist eine Genugtuung für die Opfer, wenn
die Täter nicht anonym bleiben und ihrer Schuld überführt werden.
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