Die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt stellt eine große Herausforderung dar. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu in ihrem online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. ?Aus vielen Kontakten zu Arbeitgebern wissen wir, dass Interesse besteht, Flüchtlingen eine Chance auf Beschäftigung zu geben. Oftmals herrscht jedoch Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Unsere neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben und Hilfe zur Selbsthilfe sein?, sagt Annette Hanfstein, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Unter dem Link www.arbeitsagentur.de _Unternehmen _Arbeitskräftebedarf _Beschäftigung _Geflüchtete Menschen finden Unternehmer unter anderem folgende Informationen:
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Arbeit oder Ausbildung möglich
Was muss bei einem Praktikum beachtet werden
Welche finanziellen Unterstützungsleistungen gewährt die Arbeitsagentur, wenn ich Flüchtlinge einstelle
Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, beispielsweise was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen zu entlohnen sind. Für weitergehende Informationen steht der Arbeitgeber-Service vor Ort unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 20 gern zur Verfügung.
Besucheradresse
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr.10
76135 Karlsruhe
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