St. Gallen, den 23.05.2013 Immer mehr Bürger überlegen,
eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben. Sie bietet
Sachwertsicherheit und das gute Gefühl, etwas für die
Altersabsicherung getan zu haben. Die meisten Menschen, die
beispielsweise eine Wohnung zur Vermietung erwerben, tun
dies mit Hilfe einer Bank, nehmen also einen Kredit auf. Ab
einem bestimmten Einkommen sind Banken hierzu gerne
bereit, da sie ja neben der persönlichen Bonität des Käufers
auch die Immobilie als Sicherheit haben. Stimmen die
Konditionen, ist der Erwerb einer Wohnung zur Vermietung
eine durchaus sinnvolle Investition.
Üblicherweise kalkulieren Kapitalanleger so, dass die Miete
die Finanzierungskosten deckt. Je nach Verkehrswert der
Wohnung sind Finanzierungen bis zu 100 Prozent des
Kaufpreises möglich, in manchen Fällen deckt die
Finanzierung sogar die Kaufnebenkosten ab. Findige
Verkäufer rechnen einem dann vor, dass der Erwerb der
Immobilie sogar ganz ohne Eigenleistung möglich ist. Für
diesen Fall muss man sich aber ganz auf die regelmäßigen
Mieteinnahmen verlassen können.
Leider ist dies nicht immer der Fall. Nach Expertenschätzungen
klagen deutsche Immobilieneigentümer über
Mietaußenstände in Höhe von rund 2 Milliarden Euro. So
genannte Mietnomaden sind dabei nur die Spitze des
Eisbergs, in der Regel sind es die typischen Wechselfälle des
Lebens, die bewirken, dass ein Mieter seiner Pflicht nicht mehr
nachkommen kann. Die häufigsten Gründe sind
Arbeitslosigkeit, Trennung vom Lebenspartner, Krankheit.
Viele Mieter kommen dabei schnell wieder auf die Beine und
sind nach wenigen Wochen oder Monaten wieder in der Lage,
ihre Miete zu zahlen.
Je nachdem wie die wirtschaftliche Situation des Vermieters
ausschaut, führen Mietausfälle über kurz oder lang zu
Problemen. Können Mieter nicht mehr zahlen, fehlen neben
der eigentlichen Miete auf die Nebenkosten. Der Vermieter
übernimmt also Kosten, die er gar nicht zu verantworten hat.
Und auch die Bank fordert weiterhin Zins und Tilgung des
Kredits. Fehlenden Einnahmen stehen somit entsprechende
Kosten entgegen, die der Vermieter aufzubringen hat. Kommt
er diesen Verpflichtungen nicht nach, wird mittelfristig sein
Kredit notleitend, was im Extremfall nicht nur zum Verlust der
Wohnung führen kann, sondern auch persönliche
Konsequenzen nach sich zieht. Denn die Bank wird die
Wohnung in der Regel nach einer bestimmten Zeit verwerten
und es ist längst kein Geheimnis mehr, dass der dann erzielte
Verkaufspreis nicht den ursprünglichen Kredit deckt. Für den
Differenzbetrag muss der ehemals stolze Immobilienbesitzer
aufkommen.
Viele Vermieter glauben dabei, dass die Kaution – meist drei
Monatsmieten – auch zur Deckung der laufenden Ausgaben
genutzt werden kann. Diese Vorstellung ist jedoch falsch. Der
Vermieter darf während des Mietverhältnisses nur dann auf
die Kaution zurückgreifen, wenn seine Forderung entweder
unstreitig ist, also rechtskräftig durch ein Urteil festgestellt
wurde oder die Verrechnung auch im Interesse des Mieters
liegt. Dies ist jedoch nahezu nie der Fall. Zudem gäbe der
Vermieter eine wichtige Möglichkeit aus der Hand, hierdurch
die Kosten für (Schönheits-) Reparaturen und ausstehende
Betriebskosten abrechnen zu können.
Bisher angebotene Versicherungslösungen decken dabei
ausschließlich die Situation ab, wenn das sprichwörtliche Kind
bereits in den Brunnen gefallen ist.
Einen Vergleich der Angebote können Sie hier vornehmen:
http://www.besure-
vermieterschutz.com/wettbewerbsvergleich.html
Letztlich bietet nur beSURE Vermieterschutz eine Absicherung
bereits ab dem ersten Monat des Mietausfalls – und zwar für
die gesamte Miete und 90 % der Nebenkosten. Kann oder will
ein Mieter nicht mehr zahlen, tritt der Vermieter – insofern er
im Besitz der Police ist – seine Forderung ab. Dann leistet
sofort die DVF – Deutsche Familienversicherung AG. Der
Komforttarif erstreckt sich dabei auf bis zu sechs Monate
Mietausfall und einen möglicherweise entstanden
Sachschaden bis zu 20.000 Euro. Wie günstig das ist, können
Sie hier berechnen http://www.besure-vermieterschutz.com