Vermieter dürfen die für ihr Gebäude anfallenden Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen in den Betriebskostenabrechnungen unter der Position „Versicherungen“ zusammenfassen. Sie müssen die auf die Mieter umlegbaren Versicherungen nicht im Einzelnen aufschlüsseln.
Quelle: http://www.onlinepresse.info/node/116475
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Württembergische Versicherung, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.
Wüstenrot & Württembergische – DER Vorsorge-Spezialist
Informationen zur Wüstenrot von der W&W-Gruppe
http://www.eurofinanzkapital.de/wuestenrot