Betroffenen Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu prüfen ist, ob beispielsweise eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.
Anlageberater, die den Erwerb derartiger Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen den Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen sie die Rechte aus der Kapitalanalage auf den Anlageberater. Der Anleger steht also finanziell so da, als hätte er nie den partiarischen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –durchsetzung.