Den länderübergreifenden Einsatz für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hält Ginhold für richtig: „Verantwortungsvolles Fahren darf schließlich an Ländergrenzen nicht haltmachen.“
In jedem Fall muss aber die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide gewährleistet bleiben.
Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall.
Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen. Das daraus resultierende finanzielle Risiko ist den meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor drei Jahren Geblitzt.de ins Leben. Seither konnte das Portal bereits über 38.000 Anmeldungen verzeichnen und ist damit Deutschlands größtes Portal zur Überprüfung von Bußgeldverfahren. Knapp 98.500 Personen bekunden auf Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finanzierten Rechtsdienstleistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeldverfahren durch Fachanwälte sowie deren Verfahrensbegleitung für Betroffene ist hier kostenlos. Oft genug konnten auf diese Weise unrechtmäßige Bußgelder, Punkte oder ein existenzbedrohendes Fahrverbot abgewendet werden. „Notorische Raser profitieren von unserem Angebot übrigens nicht – bei eindeutigem Fehlverhalten hilft unsere Dienstleistung nicht“, stellt Ginhold klar.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen,Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße. Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oderAnhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.