Selbstanzeige mit hohen Hürden
Tatsächlich ist die Erstellung einer rechtlich wirksamen, strafbefreienden steuerlichen Selbstanzeige alles andere als einfach. Die Anforderungen wurden massiv erhöht. Die Erklärung muss in jeder Hinsicht vollständig sein, so BLTS-Anwalt Meyer. „Manche Menschen vergessen bei ihrer Selbstanzeige schlicht und ergreifend eines ihrer vielen Konten. Bereits ein nicht versteuerter Zinsertrag von wenigen hundert Euro kann die Selbstanzeige dann wirkungslos werden lassen.“ Andere Fehlerquellen sind die in der Vergangenheit häufigen Verschiebungen von Vermögen auf die Kinder. Viele dieser Geldübertragungen waren keine Schenkungen, sondern dienten nur der Hinterziehung von Steuern. Daran ändert sich aber auch dann nichts, wenn der Betrag im Nachhinein doch noch schenkweise an den Junior geht – denn für die Vergangenheit wirkt diese Schenkung dann nicht. Nochmal Rechtsanwalt Meyer: „Wichtig ist daher, dass die Gesamtsituation des Betroffenen vollständig aufbereitet wird.“
BLTS Rechtsanwälte: Selbstanzeige geht nur professionell
Steueranwalt Meyer von BLTS: „Es ist ein Irrglaube, eine Selbstanzeige könne mit einigen bruchstückhaften Informationen zu möglichst geringen Kosten wirksam erstattet werden. Wer die im internationalen Vergleich ja nahezu einmalige Möglichkeit wahrnehmen will, sich der strafrechtlichen Verantwortung auf legale Weise zu entziehen, muss zwangsläufig vollständig die Hosen herunter lassen – jedenfalls vor seinem Rechtsanwalt“. BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg. Im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von betroffenen Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken. Die Erfahrung von BLTS zeigt: Nur durch intensives Nachfragen bei Mandanten und Banken ist es möglich, eine Selbstanzeige rechtssicher zu gestalten. Das ist manchmal nicht einfach, denn für die Mandanten von BLTS ist auch Diskretion sehr wichtig.
Steuerberater nicht immer die beste Wahl
Die Selbstanzeige durch den eigenen Steuerberater anfertigen zu lassen, kann dagegen manchmal sogar problematisch sein. Denn Steuerberater haben unter Umständen eine eigene Berichtigungspflicht und müssen Selbstanzeigen auch dann abgeben, wenn der Kunde sich nach korrekter Beratung dazu entschlossen hat, die Selbstanzeige gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Das gilt dann, wenn der Steuerberater zugleich auch die (falschen) Steuererklärungen abgegeben hatte. Es gibt aber durchaus Fälle, bei denen eine Selbstanzeige für den Mandanten nicht sinnvoll ist, wie die BLTS-Praxis gezeigt hat. „Manchmal scheitert die Selbstanzeige schlicht daran, dass die Steuern mit Säumniszuschlägen und Zinsen nicht aufgebracht werden können. In solchen Fällen muss oft nur ein halbes Jahr zugewartet werden, bis der Mandant den Betrag aufgebracht hat“, so BLTS-Anwalt Meyer. Der Rechtsanwalt ist dabei ausschließlich dem Mandanten verpflichtet, er bleibt dem Finanzamt gegenüber dauerhaft zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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