Am 8. Oktober findet vor dem
Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur
Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes statt. Einige
international vertretene Kinoketten haben gegen die deutsche
Filmförderung geklagt. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist weiterhin optimistisch, dass
das Bundesverfassungsgericht das System unserer nationalen
Filmförderung nicht in Frage stellen wird. Immerhin hat auch das
Bundesverwaltungsgericht das Filmförderungsgesetz als
verfassungskonform bewertet.
Alle bisherigen Filmförderungsgesetze wurden mit überwältigender
Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ebenso stehen die
Bundesregierung, alle Verbände der Filmwirtschaft und die Länder zum
System der Bundesfilmförderung. Vor allem die Position der Länder ist
von Bedeutung: Denn ihre Kompetenz ist es, die von den
Beschwerdeführern als angeblich verletzt angesehen wird.
Dass der Bund sich in der Filmförderung auf die
Gesetzgebungskompetenz der Wirtschaftsförderung stützt, zugleich aber
auch die kulturelle Bedeutung des Kulturguts Film in das Gesetz
einbezieht, ist kein Widerspruch. Kino und Film sind gleichzeitig
Kultur- und Wirtschaftsgut.
Das Filmförderungsgesetz dient der Förderung einer nachhaltig
wirtschaftlich erfolgreichen Filmwirtschaft für Qualitätsfilme und
ist daher dem Recht der Wirtschaft und damit der Bundeskompetenz
zuzuordnen. Mit der Verfassungsbeschwerde versuchen einige aus rein
wirtschaftlichen Erwägungen, den Gedanken einer solidarischen
Filmabgabe zugunsten einer vielfältigen, qualitätsvollen und
wettbewerbsfähigen deutschen Filmwirtschaft zu durchbrechen.
Das können wir nicht wollen: Denn nur mit Hollywoodproduktionen
und ohne hochklassigen deutschen Film werden die Kinoumsätze in
Deutschland zurückgehen und unsere kulturelle Vielfalt wird leiden.“
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