Börnsen/Connemann: Koalition erleichtert Arbeitslosengeld-Bezug für Künstler

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstag Verbesserungen am Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz für
den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Dies betrifft insbesondere
Künstler und Kulturschaffende. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), und die zuständige Berichterstatterin Gitta
Connemann:

„Der Deutsche Bundestag hat heute die soziale Lage von Künstlern
und Kulturschaffenden verbessert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
freut sich, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb von
Arbeitslosengeld I erleichtert werden konnten.

Damit haben wir ein Stück mehr Gerechtigkeit in der
Arbeitslosenversicherung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
geschaffen. Denn diese haben bislang oft Beiträge an die
Arbeitslosenversicherung abführen müssen, ohne selbst Leistungen aus
ihr zu erhalten.

Die seit drei Jahren bestehende Sonderregelung für
Kulturschaffende, kurz befristete Wissenschaftler, Journalisten etc.
wird damit nicht nur fortgeführt, sondern sogar großzügiger.
Zukünftig dürfen Beschäftigungen statt sechs Wochen bis zu zehn
Wochen dauern, um für die Anwartschaft auf ALG I berücksichtigt
werden zu können. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass der
Großteil der Anträge bislang an der zu knapp bemessenen
Beschäftigungsdauer scheiterte (44,4 Prozent). Mit dieser Neuregelung
hoffen wir, wesentlich mehr Kultur- und vor allem Filmschaffende in
ALG I zu bringen.

Die Neuregelung wird bis Ende 2014 befristet. Dann wird sie
evaluiert und gegebenenfalls weiter nachgebessert werden.“

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