Börnsen/Selle: Novelle Filmförderungsgesetz – Quantensprung für den Film in Deutschland

Am heutigen Mittwochabend wird der Deutsche
Bundestag die Siebte Novelle des Filmförderungsgesetzes beschließen.
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
und der zuständige Berichterstatter Johannes Selle:

„Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) ist ein Quantensprung für den
deutschen Film. Dank der Handschrift der CDU/CSU- und
FDP-Bundestagsfraktion sichert es den Filmstandort Deutschland und
die Arbeitsplätze der kreativen und technischen Berufe in der
Filmbranche. Außerdem verleiht es dem deutschen Film neue kulturelle
Impulse.

1. Die Förderung des Kinderfilms nach Originalstoffen wird
intensiviert. Auf unsere Initiative hin hat sich eine neue
Aufbruchsstimmung unter den Kinderfilm-Akteuren entwickelt. Erstmals
ist bei den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten die Bereitschaft zu einer Quote für den originären
Kinderfilm erkennbar.

2. Die Kreativen und die „Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde
deutscher Filmkunsttheater“ sind in den Gremien der
Filmförderungsanstalt zukünftig besser vertreten. Das stärkt das
Gewicht des deutschen und europäischen Kinos.

3. Das neue FFG und die begleitende Entschließung des Bundestages
sorgen für den Einstieg in eine ganzheitliche Betrachtung des
deutschen Films. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die soziale
Lage der Filmschaffenden. Und wir beginnen mit der Berücksichtigung
ökologischer Kriterien bei der Filmförderung.

4. Mit dem neuen Gesetz stellen wir erstmals die Barrierefreiheit
von Film und Kino für fast neun Millionen seh-, hör- und
körperbehinderte Menschen in unserem Land sicher. Eine Entscheidung,
die lange überfällig war.

Es ist das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die
Filmpolitik des Bundes erhalten bleibt. Die Verfassungsbeschwerde
gegen das FFG vor dem Bundesverfassungsgericht zweifelt die
Bundeskompetenz für die Filmförderung an. Daher war die
CDU/CSU-Fraktion zu weitgehenden Kompromissen bei der Verabschiedung
des Gesetzes bereit, um die Zustimmung von vier Fraktionen im
Deutschen Bundestag zu sichern.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de