BPI: Mit Kanonen auf Spatzen – Rationierungà la Lauterbach

Krankenkassen bieten in Wahltarifen besondere
Leistungen an und unterscheiden sich so von ihren Wettbewerbern. Die
Versicherten bezahlen mit den von ihnen frei gewählten Tarifen
zusätzliche Leistungen, wie z. B. die Erstattung von homöopathischen
Arzneimitteln. Ohne Wahltarif zahlen die Patienten homöopathische
Arzneimittel selbst. Wahlfreiheit und Wettbewerb: Das sind von allen
politischen Parteien immer wieder wie ein Mantra vor sich
hergetragene Dogmen für mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Doch
genau das ist nun dem SPD-Abgeordneten Lauterbach ein Dorn im Auge,
dabei hat eine rot-grüne Bundesregierung aus guten Gründen die
Wahlmöglichkeiten der Homöopathie eingeführt. „Es ist bezeichnend,
dass Erfahrungen betroffener Patientinnen und Patienten bei der
Debatte, die Herr Lauterbach anfängt und der bereitwillig die
Steigbügelhalter einer Rationierungspolitik beispringen, komplett
außen vorgelassen werden. Krankenkassen haben diese Wahlleistungen in
ihrem Katalog, weil Zehntausende von Patientinnen und Patienten mit
der Homöopathie gute Erfahrungen gemacht haben, sie wünschen – und
bereit sind, dafür zu bezahlen. So soll der Wettbewerb der Kassen
weiter eingeschränkt und der Weg zur Einheitskasse vorgezeichnet
werden“, erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie.

„Es ist ein klassisches mediales Beispiel, wie Politik versucht
das beginnende Sommerloch auszufüllen. Der Eindruck wird erweckt,
dass durch die Streichung angeblich unwirksamer Leistungen das
Defizit der Krankenkassen aufgefangen werden könnte. Beide Aspekte
gehen ins Leere, denn Wirksamkeit weisen die Präparate, wie im
Arzneimittelgesetz gefordert, nach und werden durch die zuständige
und unabhängige deutsche Bundesoberbehörde zugelassen oder
registriert. Zudem sind Homöopathika außerhalb von Wahltarifen durch
die Kassen bis auf wenige Ausnahmen nicht erstattungsfähig und müssen
daher durch die Patienten selbst bezahlt werden. Genau deshalb sind
die Ausgaben der Kassen für homöopathische Arzneimittel außerhalb der
Wahltarife im Verhältnis zu den Gesamtausgaben absolut zu
vernachlässigen – rund 0,06% der Kassenausgaben für Arzneimittel auf
Basis der Herstellerabgabepreise. So schießt man mit Kanonen auf
Spatzen – der Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr
2009 dürfte damit mehr ausmachen als alle Leistungen für
Homöopathie“, so Sickmüller.

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Joachim Odenbach
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