Damit diese zusätzlichen Kosten nicht vollständig auf den Preis für den Käufer umgelegt werden müssen, gewähren manche Hersteller den stationären Händlern höhere Rabatte als den Online-Anbietern. Ausgerechnet diese verbraucherfreundliche Praxis, die den service-orientierten Fachhandel stärken soll, wird jetzt jedoch vom Bundeskartellamt torpediert. Der Hintergrund: Ein bekannter deutscher Hersteller von Haushaltsgeräten hatte mit seinem Rabattsystem ausdrücklich die höherwertigen Handelsleistungen des stationären Vertriebs honoriert. Bei so genannten Hybridhändlern, die die Produkte sowohl übers Internet als auch im Laden verkaufen, wurden die Rabatte je nach Anteil der beiden Vertriebswege gestaffelt. Darin sahen die Wettbewerbshüter eine Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit dieser Händler und bewirkten unter Androhung eines kartellrechtlichen Verfahrens die Angleichung der Rabatte. Die Folge: Jetzt bekommen auch die stationären Fachhändler die Geräte nur noch zu Konditionen, die den höheren Aufwand für Präsentation und Beratung oftmals gar nicht mehr erlauben.
Die Begründung des Kartellamts für diesen Eingriff in den Markt liest sich auch aus Verbraucher-Perspektive mehr als abenteuerlich: Durch die bisherige Rabattstaffelung des Herstellers werde „der Wettbewerb im Onlinehandel sowie der davon ausgehende Preisdruck auf stationäre Fachhändler reduziert“. Die behördliche Anordnung dieses Preisdrucks könnte fatale Folgen für die Angebotsvielfalt haben. „Das ist Sterbehilfe für den Fachhandel“, urteilt der Branchen-Informationsdienst „markt intern“, der dem Bundeskartellamt vorwirft, mit seiner Auslegung des Wettbewerbsrechts Geschäftsaufgaben zu provozieren und mittelständische Existenzen und damit natürlich auch Arbeitsplätze zu vernichten. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt das European Trust Institute, das die Marktregulierung in Richtung Niedrigpreis als Teil einer bedenklichen Tendenz zum „Discountry“ Deutschland sieht. „Wenn stets nur die Discount-Varianten des Marktangebots als preisliche Orientierung gelten dürfen, zerstört das jeden Wettbewerb und nimmt dem Verbraucher echte Auswahlmöglichkeiten“, so der Rechtsanwalt Florian J. Hoffmann, Leiter des European Trust Institute.