Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung
des Wechselkennzeichens in Deutschland eröffnet nach Einschätzung des
ADAC den Autofahrern neue Möglichkeiten für ihre individuelle
Mobilität. Nach dieser Regelung können Autofahrer zwei Fahrzeuge
einer Fahrzeugart, zum Beispiel zwei Pkw, wechselweise mit einem
Kennzeichen nutzen. „Der ADAC hatte sich von dieser Verordnung zwar
mehr erhofft, aber die Vorteile des Wechselkennzeichens sind trotzdem
nicht von der Hand zu weisen“, sagte ADAC Präsident Peter Meyer. „Der
Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und
emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen.“ Auch
wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die
Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.
So hat die ADAC Autoversicherung AG parallel zum
Gesetzgebungsverfahren ein Konzept für eine spezielle
Kfz-Versicherung für ein Wechselkennzeichen entwickelt. Sie bietet
pünktlich zur Einführung Mitte des Jahres 2012 einen speziellen Tarif
an: Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden,
profitieren dann von günstigen Prämien.
Einen zusätzlichen Vorteil verspricht sich der ADAC dadurch, dass
die Mobilität und Flexibilität gerade von Familien verbessert werden
kann. Peter Meyer: „Ein Wechselkennzeichen könnte viele Familien
darin bestärken, sich neben dem Erstfahrzeug einen kleinen, sauberen
Zweitwagen anzuschaffen.“
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-Mail: andreas.hoelzel@adac.de