Bundesregierung verspielt Chance auf beschleunigte Energiewende / Erneuerbare-Energien-Gesetz trotz

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Erneuerbare
Energie (BEE) hat die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf
des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), der voraussichtlich morgen
im Bundestag verabschiedet wird, die Chance auf eine beschleunigte
Energiewende vertan.

„Zwar wurden in letzter Minute grobe Fehler wie zum Beispiel das
Ausbremsen der Windenergie an Land teilweise beseitigt. Der Druck von
Bundestagsabgeordneten und Bundesländern reichte jedoch offenbar
nicht mehr aus, um zum Beispiel bei der Bioenergienutzung neue
marktferne Hemmnisse zu verhindern. Insgesamt bleibt der EEG-Entwurf
unzureichend“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz die Arbeit der
schwarz-gelben Regierungskoalition.

Das zeigt auch die Tatsache, dass die Bundesregierung trotz
schnellerem Atomausstieg im EEG keine ambitionierten Ziele für eine
beschleunigte Energiewende formuliert hat, so Schütz. Vollkommend
enttäuschend sei das Thema der Marktintegration der Erneuerbaren
Energien angegangen worden. „Das Ergebnis ist zum Nachteil für die
Erneuerbaren Energien und die Stromkunden“, stellt
BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann fest.

Für eine echte Marktintegration müssten Qualitätsstromprodukte
gefördert werden, die hohe Anteile Erneuerbarer Energien integrieren
und mit der Kundennachfrage in Einklang bringen. Stattdessen wird das
bisher einzig erfolgreiche Instrument zur Vermarktung von
hochwertigen Ökostromprodukten, das Grünstromprivileg, de facto
abgeschafft – und ist auch mit den zuletzt eingebrachten Änderungen
für kleine und mittlere Ökostromvertriebe nicht mehr praktikabel.
„Die Bundesregierung nimmt damit den Stromkunden eine Möglichkeit,
den Atomausstieg mit Erneuerbaren Energien aus Deutschland selbst in
die Hand zu nehmen“, sagte Klusmann.

Keine Alternative dazu stellt die von Bundesumweltminister Röttgen
favorisierte Marktprämie dar: „Auf die Stromkunden kommen zwar
erhebliche Mehrkosten zu, Anreize für Investitionen in Technologien
für eine bedarfsgerechte Einspeisung sind jedoch nicht zu erwarten“,
kritisiert Klusmann das Vorhaben. Dieses noch völlig unerprobte
Modell entgegen aller bisherigen Beteuerungen für einzelne
Anlagentypen nun auch noch verpflichtend einzuführen, werde eher zu
Verunsicherung als zu Investitionen führen.

Ein positiver Ansatz ist die neu eingeführte Flexibilitätsprämie
für Investitionen in zusätzliche verlässliche Leistung aus
Erneuerbaren Energien. Jedoch ist sie bisher nur für wenige Anlagen
in der Direktvermarktung vorgesehen. Diesen Ansatz gilt es nun
weiterzuentwickeln, um die Potenziale aller Erneuerbaren Energien für
eine bedarfsgerechte Stromproduktion zu erschließen.

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