Der Bundestag hat heute eine Grundgesetzänderung für die Jobcenter-Reform gebilligt. Bei der Abstimmung votierten alle Abgeordneten außer denen der Linkspartei für eine Verfassungsänderung. Durch die Grundgesetzänderung können künftig Kommunen und Arbeitsagenturen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als „Regelfall“ zusammenarbeiten. Damit wird die Betreuung von rund 6,9 Millionen aus einer Hand sichergestellt.