Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Initiativen der europäischen
Staats- und Regierungschefs zur Schärfung des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes.
Positiv sei vor allem der Entschluss zu sehen, die Höhe der
Schuldenquote beim Sanktionsverfahren im Falle eines übermäßigen
Haushaltsdefizits mit einzubeziehen. Auch sei die Einführung des so
genannten europäischen Haushaltssemesters, das heißt die frühzeitige
Meldung der nationalen Haushaltspläne an die Kommission, hilfreich.
Dem BVR gehen die heute beschlossenen Schritte allerdings nicht
weit genug. BVR-Präsident Uwe Fröhlich: „Die Ergebnisse des heutigen
Gipfels sollten nur als erster Schritt einer Reform des
Euro-Regelwerks verstanden werden, auf den weitere Maßnahmen folgen
müssen. Alleine dürften sie nicht ausreichen, um eine nachhaltige
Haushaltspolitik in den Euro-Staaten sicherzustellen.“
So könnte die disziplinierende Wirkung der Sanktionen im
Stabilitätspakt deutlich erhöht werden, wenn diese entweder gänzlich
automatisch erfolgen würden oder nur durch eine qualifizierte
Mehrheit im Rat der Staats- und Regierungschefs ausgesetzt werden
könnten. Auch stünden weiterhin Regelungen zu einer geordneten
Insolvenz von EU-Mitgliedstaaten aus. Ohne solche Regeln sei es
schwer, der so genannten No-Bail-Out-Klausel, die eine Haftung für
die Schulden anderer Euro-Staaten ausschließt, perspektivisch die
nötige Glaubwürdigkeit zu verleihen.
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