Cloud Computing: der rechtliche Rahmen


 
Cloud Computing ist vereinfacht gesagt der Bezug von IT-Leistungen über ein Netzwerk. Der Kunde kann sich die Leistungen oft nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. Daraus ergeben sich unmittelbar wichtige Vorteile: enorme Flexibilität, bessere Ausnutzung von Ressourcen, geringere Investitionen in die IT, Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung der Ressourcen bis hin zur größeren Datensicherheit. Es gibt aber auch Vorbehalte: ausreichender Datenschutz, Abhängigkeit vom Anbieter und der Verfügbarkeit von Telekommunikation, womöglich unpassende Standard-Vertragswerke und Auslagerungsverbote, um nur einige zu nennen. Das Praxisseminar „Der rechtssichere Weg in die Verwaltungs-Cloud“, zu dem der Behörden Spiegel am 15. Oktober 2013 nach Frankfurt a.M. einlädt, möchte aufzeigen, wie die öffentliche Verwaltung den rechtlichen Herausforderungen begegnen und für sich sichere vertragliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem richtigen Cloud-Anbieter schaffen kann.
Ausführliche Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie unter dem entsprechendem Link. Eine Online-Anmeldung ist unter www.fuehrungskraefte-forum.de möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie persönlich und / oder Vertreter aus Ihrem Hause in Frankfurt begrüßen zu dürfen.