Was vom Bericht der Expertenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs bekannt ist, lässt hoffen: Die Zeit der Diffamierung könnte vorbei sein. Richtet sich die Ampel nach den Empfehlungen, wird Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. Dort hatten die Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen eine Abtreibung vorgenommen werden darf, nichts zu suchen. Wenn eine Frau über ihren Körper selbst bestimmt, verübt sie keine Straftat, sondern nimmt ein Grundrecht wahr. Wegfallen sollten auch die Pflicht zur Beratung und die Drei-Tage-Frist, die Schwangere bis zum Eingriff einhalten müssen. Diese Gängelung unterstellt, dass sie sonst nicht in der Lage wären, eine reifliche Entscheidung zu treffen. Die Frist ist zudem nutzlos. Jedenfalls ist keine Statistik bekannt, wonach ungewollt Schwangere sich in diesen drei Tagen umentschieden hätten. Statt dessen sollte der Staat das Beratungsangebot ausbauen. Dann können Schwangere Hilfe auch in erreichbarer Entfernung finden.
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