Das Kindeswohl hat Vorrang

Anlaesslich des Weltkindertags am 20. September erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:

Die SPD-Fraktion steht fuer starke Kinderrechte im In- und Ausland. Deshalb begruessen wir, dass die UN-Kinderrechtskonvention endlich auch in Deutschland ohne Wenn und Aber gilt – 18 Jahre, nachdem die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eine Vorbehaltserklaerung abgegeben hat. Die Ruecknahme der Erklaerung allein reicht jedoch nicht aus, um die Rechte von Kindern zu staerken und ihre Lebenssituation zu verbessern. Aus diesem Grund erwarten wir, dass die Laender so rasch wie moeglich das Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht der neuen Lage anpassen. Die Bundesjustizministerin hat sie bereits dazu aufgefordert. Wir erinnern Bund und Laender nachdruecklich daran, dass nach Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu beruecksichtigen ist. Dieser Verpflichtung muessen wir uns stellen.

Erfreulich ist, dass die internationalen Verhandlungen fuer ein Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention voranschreiten. Ein solches Zusatzprotokoll haben wir stets befuerwortet. Mittlerweile gibt es einen ersten Textentwurf. In einem Beschwerdeverfahren koennte sich das Kind oder eine stellvertretende Person an den UN-Ausschuss fuer die Rechte des Kindes wenden. Die Einfuehrung eines solchen Instrumentes waere weltweit ein wichtiges Signal fuer starke Kinderrechte.

Auch die Europaeische Union setzt sich in ihrer internationalen Politik fuer Kinderrechte ein. Wichtige Instrumente hierfuer sind die „Leitlinien fuer die Foerderung und den Schutz der Rechte des Kindes“ und die „Leitlinien zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte“. Gegenwaertig erarbeitet die Kommission eine Mitteilung, wie sie im Zeitraum 2011 bis 2014 die EU-Kinderrechtsstrategie voranbringen will. Die SPD-Fraktion begruesst diese Initiative sehr. Unzufrieden ist sie allerdings mit dem Monitoring der Leitlinien, fuer die es keine Umsetzungsberichte wie bei anderen Leitlinien gibt. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich fuer die Erstellung dieser Berichte einzusetzen. Dann muesste sie nicht wortreich, aber nichtssagend unsere parlamentarischen Anfragen zu diesem Thema beantworten, wie dies im Juli dieses Jahres geschehen ist.

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