Der Bund der Steuerzahler hat eine Debatte darüber angestoßen, wie lange ausgeschiedenen Bundesministerinnen und -ministern ein Übergangsgeld gezahlt werden soll. Der Vorschlag, die Dauer von zwei Jahren auf eines zu verkürzen, ist vernünftig. Dass ein Übergangsgeld gezahlt wird, ist grundsätzlich nicht falsch. Doch ein Jahr Übergangsgeld ist ausreichend. Denn wer einmal Ministerin oder Minister war, hat meist keine Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Nicht selten kommen ehemalige Kabinettsmitglieder später auf anderen Spitzenposten unter. Bei einem Staatshaushalt von bald fast 500 Milliarden Euro fällt die Summe, die hier eingespart werden könnte, zwar praktisch nicht auf. Aber es geht auch um ein Zeichen. Wenn der Staat sparen muss, dann sollte die Regierung sich selbst nicht schonen.
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