Wer in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fährt, ist
über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – auch wenn
Mitfahrerinnen und Mitfahrer abseits der direkten Route aufgesammelt
oder wieder abgesetzt werden. Darauf macht die aktuelle Ausgabe der
Zeitschrift DGUV Arbeit und Gesundheit aufmerksam.
Die Vorteile von Fahrgemeinschaften liegen auf der Hand: Die
Mitglieder sparen Kosten, schonen die Umwelt und haben nette
Gesellschaft – aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
In der Regel gilt: Nur der direkte Weg zur Arbeit ist versichert,
für Fahrgemeinschaften gibt es aber Ausnahmen. „Mitglieder von
Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn
sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten“, erklärt
Gerd-Peter Schoenfeldt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Die
Reihenfolge sollte allerdings so gewählt werden, dass sich die Fahrt
nicht unnötig verlängert.
Auch wer einen Stau umfährt, gefährdet nicht seinen
Versicherungsschutz. Wer aber einen Schlenker macht, um Brötchen zu
kaufen oder ins Schwimmbad zu fahren, ist nicht mehr gesetzlich
unfallversichert.
Weitere Themen der aktuellen Ausgabe:
– Dokumentarfilm „Gold“ – Die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung unterstützt einen Dokumentarfilm über
paralympische Athleten
– Rückenprävention – Anlässlich des Starts der Präventionskampagne
„Denk an mich. Dein Rücken“ der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen beleuchtet DGUV Arbeit und Gesundheit das Thema
Rückengesundheit bei der Arbeit mit einer Reportage von der
Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen
DGUV Arbeit und Gesundheit ist das Magazin für ein sicheres und
gesundes Berufsleben. Es erscheint alle zwei Monate in einer Auflage
von mehr als 300.000 Exemplaren.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Stefan Boltz
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