Deutsche Gerichte erleiden immer wieder Schlappen vor dem EUGH

In verschiedenen Urteilen des EUGH zum EU-Führerschein zuletzt unter Az. C-419/10 erleiden die deutschen Gerichte und die Bundesregierung immer wieder herbe Schlappen in Sachen EU-Führerschein.
Der europäische Gerichtshof EUGH bestätige in diesem Urteil endlich und abschließend die Verpflichtung zur uneingeschränkten gegenseitigen Anerkennung und auch die Freizügigkeit in Europa.
Auch führte das Verhalten mancher deutscher Behörden, insbesonderer der süddeutschen ad absurdum. Wichtig für jedne Führerscheinbewerber ist zu dem, dass auch die Einzelfallprüfung genau definiert wurde.
Laut EUGH ist für die Rechtmäßigkeit des EU-Führerscheines gemäss der 3.EU-Führerscheinrichtlinie allein der ausstellende Staat verantwortlich. Die anerkenneden nationalen Behörden dürfen nur bei belegten und nachgewiesenen Zweifeln hier eine Einzelfallprüfung vollziehen. Besonders die bayerischen Gerichte und Führerscheinbehörden wie auch die Bundesregierung wurden aufgefordert, die Hetzjagd auf EU-Führerscheininhaber einzustellen. (Nachzulesen in der Urteilsbegründung)
Ein wahrer Tsunamicharakter ergibt sich daraus, dass nun jeder, dem eine Nutzungsuntersagung zu seinem EU-Führerschein zugesteltl wurde und siche einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein ausgesetzt siehrt, anhand dieses Urteils auf sein Recht pochen kann. Mit allen Konsequenzen.
Natürlich bestätigte das Gericht in Art einer tibetanischen Gebetsmühle, dass die Grundsätze der EU-Führerscheinrichtlinie bindend sind. Die altbekannte 185 Tage Regel behält natürlich genau so ihre Gültigkeit, wie die Tatsache, dass erst die Sperrzeit abgelaufen sein muss. Aber selbst die MPU Auflage wird hier nicht kommentiert, da diese eine rein nationale Angelegenheit ist. Streng genommen benötigt der Führerscheininhaber noch nicht einmal einen Nachweis über eine abgelegte MPU. Jedoch ist es so, dass auch andere EU-Staaten die MPU einführen möchten und es somit möglich machen diese zur Sicherheit ebenfalls mit abzulegen. So wird den deutschen Behörden auch das letzte Lüftchen aus den Segeln genommen. Es kann nur jedem, dem eine MPU auferlegt wurde, angeraten werden, diese abzulegen. Nicht unbedingt in Deutschland, sondern in dem Land, in dem er seinen EU-Führerschein erwirbt. Viele Psychologen in der EU besitzen bereits die Legitimation, einen MPU abnehmen zu dürfen!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit diesem Urteil der recht beliebte EU-Führerschein final legitimiert wurde und die Unterstellung des Führerscheintourismus etc. als rechtswidrig anzusehen ist.
Natürlich ist es gar nicht so leicht, den anerkannten Wohnsitz oder aber die juristisch tragfähige Abwicklung der Formalien gemäss der 3.EU-Führerscheinrichtlinie in Übereinstimmung mit den Sprüchen des EUGH allein zu bewerkstelligen. Daher haben sich Agenturen, wie allen voran Tarabas 68 des Insiders Rolf Herbrechtsmeier zum Ziel gesetzt, Betroffenen den Weg zum legalen, juristisch tragfähigen und rechtssicheren EU-Führerschein zu ebnen. Mit seinen guten Kontakten und langjährigen Erfahrungen in der Tschechischen Republik ist es möglich schnell und günstig den Führerschein so zu machen, dass er gesetzeskonform und unanfechtbar ist. Für den Bewerber, dem das immer noch zu unwirklich erscheint, wird natürlich auch die Umschreibung in ein deutsches Papier angeboten.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten, hier soll noch mal eindringlich vor schwarzen Schafen und Betrügern gewarnt werden, die mit unlauteren Mitteln Führerscheine verkaufen oder Ähnliches. Wer einen EU-Führerschein erwerben möchte, muss mindestens zwei Mal anreisen, die 185 Tage Regel einhalten und gegen Ihn darf keine Sperrzeit mehr aktiv sein. Alle Agenturen,die etwas anderes versprechen, zielen auf einfachen Betrug ab!