Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Sperre von zwei Spielen gegen den Abwehrspieler Deniz Dogan von Eintracht Braunschweig verhängt. Die Sperre gelte für die DFB-Pokalspiele, in der Bundesliga ist Dogan also spielberechtigt, teilte der DFB am Dienstag mit. Der Braunschweiger war in der dritten Minute der Nachspielzeit bei der 1:2-Niederlage gegen Arminia Bielefeld in der ersten Runde des DFB-Pokals wegen einer groben Unsportlichkeit des Feldes verwiesen worden. In einem Gerangel im Strafraum hatte der 33-Jährige seinen Gegenspieler zu Boden gestoßen. Spieler und Verein akzeptierten die Entscheidung, die Strafe ist damit rechtskräftig.