428 Anleger haben sich in den Jahren 2008 und 2009 mit 19,6 Mio. € (incl. Agio) an der DFH Stuttgart GmbH & Co. Nr. 90 KG beteiligt. Nur wenige Jahre später befindet sich der Fonds, dessen Immobilie an die Commerzbank AG vermietet ist, in einer extremen Schieflage. Zwar hält die finanzierende Bayerische Landesbank dem Vernehmen nach derzeit still, die währungsbedingte Liquiditätsbelastung des Fonds kann sich jedoch nachhaltig zu Lasten der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Fondskonzeption auswirken.
Hintergrund ist, das die Hälfte des langfristigen Kredite in Höhe von 6,6 Mio. € in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen wurde. Dabei wurde ein Wechselkurs von 1,619 CHF/€ zu Grunde gelegt. Da der CHF gegenüber dem € enorm an Wert gewonnen hat (mehr als 25% – Stand II/2012), hat sich auf €-Basis gerechnet nicht nur die Darlehensschuld entsprechend erhöht, auch für die laufenden Zinszahlungen ist, in € gerechnet, rund 25 % mehr aufzubringen.
Entsprechend mögliche Absicherungen gegen die aus solchen Währungsschwankungen resultierenden Risiken wurden durch die Fondsgeschäftsführung nicht eingegangen. Dabei gehört es zu den elementaren Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH oder des Vorstandes einer AG, derartige mögliche Risikoabsicherungen vorzunehmen. Bei der Konzeption der DFH Stuttgart GmbH & Co. Nr. 90 KG wurden diese Möglichkeiten nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde, um die rechnerische Zinsbelastung möglichst gering darzustellen, der Fondsgesellschaft und damit den Anlegern von Anfang an ein Währungsrisiko aufgebürdet, das sich existenziell auswirken kann.
Bei Gesprächen mit zahlreichen Anlegern der DFH Stuttgart GmbH & Co. Nr. 90 KG haben wir festgestellt, dass das unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden. Besonders auffällig ist, dass die Risiken der Schiffsfondsbeteiligung regelmäßig unerwähnt blieben und auf die hohen Vertriebsprovisionen und die übrigen Weichkosten nicht hingewiesen wurde.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir für Anleger der DFH Stuttgart GmbH & Co. Nr. 90 KG vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Hierzu trägt auch bei, dass der Prospekt nach unserer Einschätzung Fehler aufweist, die ebenfalls Schadenersatzansprüche begründen.
Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.