Angesichts der heutigen Berichterstattung zum
Thema Internet-Clips stellt die DFL Deutsche Fußball Liga klar:
„Die jeweiligen Berechtigungen der Lizenznehmer sind in den
unterschiedlichen Rechtepaketen klar geregelt. Es gibt keine
vertragliche Grundlage, auf deren Basis Sky vor oder nach Axel
Springer ein identisches Produkt – on demand einzeln abrufbare
Pay-Highlight-Clips der Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga –
anbieten könnte.“
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Dr. Dirk Meyer-Bosse
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