Die Vermögenssteuer wird in Deutschland eigentlich nicht erhoben, einige Politiker sprechen jedoch davon, dass eine einmalige Abgabe auf hohe Guthaben die infolge der Euro Krise an Griechenland ausgezahlte Hilfe teilweise gegenfinanzieren könne. Eine derartige einmalige Sonderabgabe mag steuerrechtlich von einer regulären Vermögenssteuer unterscheidbar sein, für den Anleger bewirkt sie gleichwohl eine Verringerung seines Besitzes. Wirksam gegen die geplante Zwangsenteignung hilft eine Kapitalanlage Schweiz, denn die eidgenössischen Banken werden das Bemühen um die Enteignung ihrer Kunden mit Sicherheit nicht unterstützen.
Dass Griechenland immer wieder neue Hilfsmaßnahmen benötigen wird, bestätigt indirekt selbst die Bundesregierung. Sie hat bereits mitgeteilt, dass weitere Zahlungen in einer Höhe zwischen zehn und zwanzig Milliarden Euro noch vor der Europawahl freigegeben werden sollen. Eine zudem mit guten Zinsen verbundene Kapitalanlage Schweiz ist einfach möglich, die Schweizer Banken beraten ihre deutschen Kunden gerne und ausführlich sowie diskret. Steuern fallen auch auf die Erträge der bei eidgenössischen Geldinstituten angelegten Guthaben an. Für diese gilt anstelle der Abgeltungssteuer der persönliche Steuersatz. Selbst wenn dieser nominell höher als die Pauschalsteuer ausfällt, ist die tatsächliche Steuerlast in vielen Fällen geringer, da anders als bei einer pauschal berechneten Quellensteuer Werbungskosten absetzbar sind. Vor allem aber ist das bei Schweizer Banken angelegte Geld vor dem möglichen Zugriff in der Form einer einmaligen Zwangsabgabe zum Ausgleich der an andere Staaten geleisteten Hilfszahlungen geschützt.
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