Wieder einmal sind die Ausführungsbestimmungen der Europäischen Bankenaufsicht EBA noch nicht bis ins Detail vorgegeben, wenn die Vorschrift in Kraft tritt. Dennoch müssen die Banken nach den Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) ihre Belastungsquote melden und Prozesse und Systeme entsprechend anpassen, um den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Wie weit die Vorgaben schon konkretisiert sind und was das für Banken in der Umsetzung bedeutet, lässt sich im aktuellen Whitepaper „Die gut genutzte Bilanz“ der Unternehmensberatung Firstwaters nachlesen. Martin Mildner, der das Papier als Spezialist für Derivateregulierung bei Firstwaters verfasst hat, ist optimistisch: „Wenn man es geschickt anstellt. lässt sich die Encumbrance-Meldung gut in den Steuerungskreislauf der Gesamtbanksteuerung einbinden.“
Das Whitepaper steht auf der Website von Firstwaters als PDF zum kostenlosen Download bereit:
Lesen Sie hier (http://www.firstwaters.de/index.php/de/firstwaters/fachbeitraege)